Klasse B-96

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B 

(Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg

Mindestalter: 18 Jahre beim Begleiteten Fahren 17 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitzt erforderlich: B
Theoretische und praktische Ausbildung
Die Schulung besteht aus drei Teilen:
Theoretischer Schulungsstoff: 2,5 Stunden a´ 60 Minuten
Praktischer Übungsstoff: 3,5 Stunden a´ 60 Minuten
Fahrpraktische Übungen (im Realverkehr) 1 Stunde a´ 60 Minuten

Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist eine Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten.

Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der bei den Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist.
Da es sich um eine Ausweitung der bestehenden Fahrerlaubnis handelt, wird kein Erst-Hilfe-Kurs benötigt.
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

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