Klasse C

Schwere Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 21 Jahre – Während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqualifikation § 4 Abs.1 Nr.1 BKrFQG: 18 Jahre
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: C1

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

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