Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klassse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: 21 Jahre – Während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder nach Grundqualifikation §4 Abs.1 Nr.1 BKrFQG: 18 Jahre
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse:
C1E, BE, T
D1E bei Besitz von Klasse D1
DE bei Besitz von Klasse D
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: