Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhätnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
Krafträdern mit einem Hubraum von nicht maehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 19.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erfoderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: AM
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: