Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped),
dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4 kW

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:

Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1.Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1.März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: Keine

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

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