Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltet Klasse: Keine
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: