Klasse B-196

Leichtkrafträder in Verbindung mit der Schlüsselzahl 196

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 25
Geltungsbereich: innerhalb Deutschland
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Ja, mindestens 5 Jahre Klasse B

Theoretische und praktische Ausbildung
Die Schulung besteht aus zwei Teilen:
Theoretischer Schulungsstoff:

4 Unterrichtseinheiten a´ 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
Praktischer Übungsstoff:
5 Unterrichtseinheiten a´ 90 Minuten, bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten)

Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist eine Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten.

Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der bei den Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist.
Da es sich um eine Ausweitung der bestehenden Fahrerlaubnis handelt wird kein Erste-Hilfe-Kurs benötigt.
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)