Theoretische Ausbildung: Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Sonderfahrten
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 3 Nr. 2 FahrschAusbO): 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1
Insgesamt: 5
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: