Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer, ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter: 18 Jahre
beim Begleiteten Fahren 17 Jahre
bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung)
17 Jahre Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitzerforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: L, AM
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: