Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4 kW
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1.Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1.März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: Keine
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: